Wer innerhalb der zweijährigen Probezeit mit bestimmten Verkehrsverstößen auffällig wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF/Nachschulung) auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.
Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Diese Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in unserer Fahrschule statt. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.
Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung, welche wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden muss, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir kümmern uns um alles!